Schwingungsmessungen gemäß DIN 4150

Abbruch- und sonstige Bauarbeiten sind häufig mit Erschütterungsemissionen verbunden. Diese resultieren bei Abbrucharbeiten z. B. aus Abbruchsprengungen, dem Anprall einer Stahlmasse oder dem Aufprall herabfallender Bauteile auf den Boden. Die Erschütterungen werden durch den Untergrund übertragen und wirken auf benachbarte Bauwerke, erdverlegte Rohrleitungen, Kabel u.ä. Bei der Abbruchsprengung hoher Bauwerke treten diese Erschütterungen meist nur einmalig auf, während sie bei maschinellem Abbruch über einen längeren Zeitraum und mehrfach auftreten.

Bei Abbrucharbeiten mit größeren Erschütterungsemissionen oder bei schwingungsempfindlicher Nachbarschaft (in innerstädtischen Bereichen ist das die Regel) sollte im Zuge einer Beweissicherung die Vorschädigung benachbarter Gebäude und baulicher Anlagen aufgenommen und dokumentiert werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich oft, die Abbruch- bzw. Bauarbeiten hinsichtlich der Erschütterungsemissionen in benachbarten Gebäuden zu überwachen. Dabei werden entsprechende Erschütterungsmessgeräte (Geophone) in benachbarten Gebäuden aufgestellt und die Schwingungen in dem betreffenden Gebäude gemessen und aufgezeichnet. Dabei liefert die DIN 4150, Teil 3 Anhaltswerte für Schwinggeschwindigkeiten und verschiedene Gebäudetypen, bei deren Einhaltung keine Schäden an den entsprechenden Gebäuden zu erwarten sind, die die Gebrauchsfähigkeit des Gebäudes beeinträchtigen.

Wir verfügen über moderne Erschütterungsmessgeräte mit digitaler Aufzeichnung der Schwinggeschwindigkeiten in den 3 Raumachsen, die DIN 4150 konform sind und darauf warten, zum Einsatz zu kommen.