Leistungsspektrum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination (SiGe-Koordination) gem. § 3 Abs. 3 der Baustellenverordnung, insbesondere für Abbrucharbeiten
Sofern “gefährliche Arbeiten” ausgeführt werden oder mehrere Gewerke zeitgleich auf einer Baustelle arbeiten, ist gemäß Baustellenverordnung eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination erforderlich. Abbrucharbeiten fallen grundsätzlich in die Kategorie “gefährliche Arbeiten”. Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: