Leistungsspektrum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination (SiGe-Koordination) gem. § 3 Abs. 3 der Baustellenverordnung, insbesondere für Abbrucharbeiten
Sofern “gefährliche Arbeiten” ausgeführt werden oder mehrere Gewerke zeitgleich auf einer Baustelle arbeiten, ist gemäß Baustellenverordnung eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination erforderlich. Abbrucharbeiten fallen grundsätzlich in die Kategorie “gefährliche Arbeiten”. Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
Leistungen des Koordinators während der Planungsphase:
Leistungen des Koordinators während der Ausführungsphase:
Stichprobenartige Kontrolle der Einhaltung des SiGe-Plans und der Baustellenordnung
Hinwirken auf laufendes Erfassen der am BV beteiligten Firmen
Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten sowie auch gegenüber Dritten
Mitwirken bei der Abstimmung der Baustelleneinrichtung
Klären sicherheitsrelevanter Belange mit dem Auftragnehmer und seinen Subunternehmern vor Beginn ihrer Arbeiten (Arbeitsverfahren, ‑abläufe, Nachweise, Prüfzertifikate, Lagerung und Entsorgung) und Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber
Achten auf sicherheitstechnische Einrichtungen und Schutzmaßnahmen sowie auf vertragsgemäße Ausführung der sicherheitstechnischen Leistungen aus dem Bauvertrag, Einschreiten bei Gefahrenzuständen
Koordination der einzelnen Gewerke (Sanierung, Entkernung, Abbruch)
- Durchführung von Sicherheitskontrollen mit Protokollerstellung und Verteilung an die Beteiligten, Unterweisungen der Beschäftigten, Abstimmung mit den beteiligten Behördenvertretern
Leistungen des Koordinators während der Planungsphase:
Analyse der Rückbauplanung bzw. des Rückbaukonzepts (Sanierung, Entkernung, Maschinenabbruch) hinsichtlich der Sicherheitsrisiken und der Gesundheitsschutzaspekte; Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten
Ausarbeitung des SiGe-Plans auf Grundlage der vorgenommenen Analyse
Feststellung von Wechselwirkungen zu betrieblichen Tätigkeiten und Mitwirken bei der Ausarbeitung der Baustellenordnung
Anpassen bzw. Fortschreibung des SiGe-Plans und Bekanntmachen der Änderungen/ Ergänzungen bei allen Beteiligten nach Erfordernis